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Sonderfazilitäten

die zusätzlich zu den allgemeinen Kreditfazilitäten (Fazilität) des  Internationalen Währungsfonds (IWF) geschaffenen Finanzierungsfazilitäten: ·    Fazilität zur kompensatorischen Finanzierung von Exporterlösschwankungen (seit 1963), ·    Fazilität zur Finanzierung von Rohstoff-Ausgleichslagern (seit 1969), ·    Erweiterte Fondsfazilität (seit 1974), ·    Ölfazilität (1974-1976) und ·    Witteveen-Fazilität (seit 1977). Sonderfazilitäten dienen vor allem der Finanzierung spezieller Zahlungsbilanzungleichgewichte und sind nicht zuletzt mit Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse der Entwicklungsländer eingeführt worden. Gemäss dem Prinzip der Gleichbehandlung stehen aber auch die Sonderfazilitäten grundsätzlich allen IWF-Mitgliedern zur Verfügung; allerdings waren die Kreditmöglichkeiten aus dem Trust Fund als eine Durchbrechung des Universalitätsprinzips anzusehen.

Finanzierungs-(Kredit-)-Fazilitäten des Internationalen Währungsfonds. Sie dienen der Finanzierung spezieller Zahlungsbilanz-Ungleichgewichte und stehen grundsätzlich allen IWF-Mitgliedern zur Verfügung. Sie sind aber inbs. im Hinblick auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer eingeführt und von diesen in Anspruch genommen worden. Solche S. sind: Fazilität zur kompensatorischen Finanzierung von Exporterlösschwankungen (seit 1963), Fazilität zur Finanzierung von Rohstoff-Ausgleichslagern (seit 1969), Ölfazilität (1974 - 1976), Erweiterte Fondsfazilität (seit 1974), Witteveen-Fazilität (seit 1977), Systemtransformationsfazilität - STF (seit 1993), Fazilität zur Stärkung der Währungsreserven (seit 1997). Seit 1999 wird die erweiterte Strukturanpassungsfazilität (ESAF) unter der Bezeichnung Poverty Reduction and Growth Facility (PRGF) für die ärmsten IWF-Mitglieder weitergeführt.

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