Der Sozialbericht ist ein von der Gesellschaft in der Regel freiwillig vorgelegter Teil des Geschäftsberichtes. Er enthält Daten über die Entwicklung der Belegschaft, der Löhne und Gehälter sowie der betrieblichen Sozialleistungen.
Der Teil des Geschäftsberichts einer Aktiengesellschaft, in dem die sozialen Leistungen und Verhältnisse der Gesellschaft erläutert und dargestellt werden.
Die den Sozialbereich eines Unternehmens betreffenden Angaben werden in der Praxis entweder innerhalbdes Lageberichts aufgeführt oderin der Form eines eigenständigen Sozialberichts neben Lagebericht und Erläuterungsbericht zusammenfassend dargestellt. In den letztenJahren sind verschiedene Unternehmen dazu übergegangen, die Sozialberichterstattung um eine gesell-schaftsbezogene Rechenschaftslegung(auch gesellschaftsbezogene Rechnungslegung oder Sozialbilanz genannt) zu ergänzen und zu erweitern. Die den Sozialbereich betreffendenErläuterungen innerhalb des Geschäftsberichts einer Aktiengesellschaft umfassen i. d. R. allgemeineAngaben zu den sozialen Verhältnissen der Gesellschaft (u. a. Zahl und Zusammensetzung der Belegschaft, Veränderungen der Löhne und Gehälter, Urlaubsregelung, Werkswohnungen, Ferienheime, Werksverpflegung, Unfallschutz, Maßnahmen derGes und heitsfürsorge, Schulung u. a. m.) sowie eine detaillierte Darstellung verschiedener Posten der Gewinn und Verlustrechnung (Gliederung der GuV), wie z. B. Löhne und Gehälter, soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung und sonstige Aufwendungen.
1. eine Art Regierungsprogramm der jeweiligen Bundesregierung auf dem Gebiet der Sozialpolitik. Er gibt einen Überblick über die sozialpolitische Entwicklung und hebt die Schwerpunkte der geplanten sozialpolitischen Arbeit einer Legislaturperiode heraus. Der letzte verabschiedete Sozialbericht (im Mai 1990 vorgelegt) stellt vor allem die sozialpolitischen Leistungen in der 11. Legislaturperiode heraus. Als zukünftige Aufgabe ist vor allem die Schaffung der Sozialunion in Deutschland, d. h. also die Bewältigung der sozialen Aufgaben, die sich als Folge der Wiedervereinigung ergeben haben, betont. Der erste Sozialbericht wurde 1970 vorgelegt. Vor 1969 wurde als Sozialbericht der Bericht bezeichnet, den die Bundesregierung von 1958 bis 1969 alljährlich aufgrund der Rentenversicherungsneuregelungsgesetze im Zusammenhang mit der Rentenanpassung abgegeben hat (seit 1970: Rentenanpassungsbericht). Der finanzielle Teil des Sozialberichtes wird Sozialbudget genannt. Im —betrieblichen Rechnungswesen fakultativer Teil des Lageberichts.
Bericht der Bundesregierung (erstmals 1970), der als zusammenfassende Darstellung von Problemen und Aufgaben der Sozialpolitik die Voraussetzungen für eine vorausschauende und gestaltende Sozialpolitik liefert. Er gliedert sich in zwei Teile: Teil A enthält einen Überblick über die sozial- und gesellschaftspolitischen Maßnahmen und Vorhaben (z.B. auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik, der Vermögens- und Sozialpolitik, der internationalen Sozialpolitik, der Familien-und Jugendpolitik, der Städtebau- und Wohnungspolitik, der Rehabilitation und der Ausländerbeschäftigung). Im Teil B gibt das Sozialbudget Auskunft über das gesamte System der Sozialleistungen und ihre Finanzierung.
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