Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

steuerliche Investitionshilfen

sind Steuervergünstigungen zur Förderung der Investitionstätigkeit von Unternehmen. Dazu gehören Investitionsprämien, Investitionszulagen, erhöhte Absetzungen für Abnutzung, Sonderabschreibungen und bestimmte steuerfreie Rücklagen. Investitionsprämien ermöglichen den Abzug eines Anteils der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von der Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld. Investitionszulagen werden dem Investor ebenfalls in Höhe eines Anteils an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vom Fiskus steuerfrei ausgezahlt. In beiden Fällen erlangt der Investor einen dauerhaften Liquiditätsvorteil. Investitionsprämien haben gegenüber Investitionszulagen den Nachteil, dass sie nur dann voll in Anspruch genommen werden können, wenn das Unternehmen im Investitionszeitraum eine Einkommen- oder Körperschaftsteuer-schuld mindestens in Höhe der Investitionsprämie hat. Derzeit werden Investitionsprämien nicht gewährt (siehe aber staatliche Investitionshilfen). Im Falle von erhöhten Absetzungen für Abnutzung und Sonderabschreibungen erfolgt gegenüber der Situation bei planmässiger Abschreibung — eine Verschiebung von Steuerzahlungen in die Zukunft. Damit ist i. d. R. ein Zinsvorteil verbunden. Erhöhte Absetzungen für Abnutzung und Sonderabschreibungen sind z. B. vorgesehen nach ·   § 7 g EStG zur Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe, ·   § 81 EStDV für bestimmte Wirtschaftsgüter im Kohle- und Erzbergbau, ·   § 4 FördergebietsG für Investitionen in den neuen Bundesländern. Auch die Möglichkeit des Abzugs von Gewinnen aus der Veräusserung bestimmter Anlagegegenstände von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuer Anlagegegenstände nach § 6 b EStG kommt bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern in ihrer Wirkung einer Sonderabschreibung gleich. In einigen Fällen ist als Ergänzung zu Sonderabschreibungen die Möglichkeit der Bildung einer steuerfreien Investitionsrücklage vorgesehen, so nach § 6 b EStG und § 6 FördergebietsG. Anstelle der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen kann für eine begrenzte Zeit eine steuerfreie Rücklage gebildet werden, z. B. weil die begünstigten Investitionen erst später durchgeführt werden. In diesem Fall ist die Rücklage aufzulösen, sobald und soweit Sonderabschreibungen für die begünstigten Investitionen vorgenommen werden, spätestens jedoch nach Ablauf eines im Gesetz festgelegten Zeitraums.        

Vorhergehender Fachbegriff: Steuerliche Effekte | Nächster Fachbegriff: Steuerliche Nebenleistungen



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Deviationsklausel | Verantwortung | Handelsaufschlag

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon