im Gegensatz zur Wagenladung das einzelne, zum Transport aufgegebene und nach besonderen Bedingungen beförderte (z. B. nach Gewicht und Ausmass limitierte) Transportgut, das einem eigenen —Tarif unterworfen ist. Im Eisenbahnverkehr ist der Stückguttransport durch Sammelladungsverkehr und Stückgutknotenverkehr konzentriert (z. T. durch Schliessung kleiner Stückgutbahnhöfe), um grösstmögliche Wirtschaftlichkeit im Kleingutverkehr zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Beförderung im Güterfernverkehr auf der Strasse oder dem Spediteur-Sammelladungsverkehr.
General Cargo, Marchandises Diverses, Marchandises Generales
Waren, die zum Transport durch den Spediteur bzw. den Verfrachter in Kisten, Säcken, Fässern etc. verpackt sind und sich somit in entsprechende Packstücke aufgeteilt befördern lassen (Massengut). Für den Seetransport von Stückgut wird in der Regel ein Stückgutvertrag geschlossen, und die Waren werden detailliert im Konnossement aufgeführt.
Begr. f. Waren, die individuell verpackt sind (z. B. in Kisten, Säcken, Fässern), in Ladungseinheiten zusammengefasst sind (z. B. in Containern oder Paletten) oder sich einzeln in Form, Gewicht und Abmessungen voneinander unterscheiden. Dadurch kann St. bei Transport-, Lagerungs- und Umschlagsvorgängen als Beförderungseinheit behandelt werden. St. bis zu einem Gewicht von 30 kg wird als Kleingut bezeichnet. Gegensatz: Massengut.
Vorhergehender Fachbegriff: Stückgewinn | Nächster Fachbegriff: Stückgut
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|