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Stückleistung

oder Arbeitsleistung; ein Begriff der Leistung für Kreditinstitute. Bei Kreditinstituten müssen die erbrachten Leistungen unterschieden werden nach der Zahl der erbrachten Leistungen bzw. der jeweils damit verbundenen Arbeit (= Stückleistung) und den dabei umgesetzten (bewegten) Werten (= Wertleistung). Beispiel: Überweisung von € 20 000,-. Die Stückleistung (technische Ausführung der Überweisung mit entsprechenden Teilleistungen) ist vom überwiesenen Betrag unabhängig. Die erbrachte Wertleistung dagegen ist vom Betrag abhängig. Die Gestaltung der Erlöse (Bankgebühren) kann sich an der Stückleistung (z.B. pro Überweisung € 0,50), an der Wertleistung (z.B. umsatzabhängige Provision) oder an einer Kombination der beiden Leistungsarten (z.B. Provision mit Mindestgebühr) orientieren.

Stückleistungen beziehen sich auf die innerbetriebliche Abwicklung finanzieller Transaktionen: Bspw. sind ihnen erbrachte Dienstleistungen bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Geld- und Kreditleihgeschäfte, des Wettpapiergeschäfts zu subsumieren. Als Messgrösse kommt die Anzahl - nicht das wertmässige Volumen - der Geschäftsvorfälle in Betracht. Ggs.: Wertleistung.

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