bezeichnet zum einen die absolute oder relative, zum anderen die aktive oder passive Absenkung eines subventionspolitischen Mitteleinsatzes jeweils durch eine Verminderung der Spanne zwischen Subventions- und Referenztarif oder durch eine Verbreiterung des Abstands zwischen Subventionseinheit und -bemessungsgrundlage (Subventionstechnik): · Diskretionäre Massnahmen greifen erst in die Gewährung bestehender Begünstigungen ein und können sich dabei der Techniken des "Cutback-Management" bedienen (z. B. "Rasenmähermethode", Plafondierung durch "Subventionsdeckel"). · Automatische Strategien setzen demgegenüber bereits bei der Einführung von Begünstigungen an; richtungweisend dafür können moderne Budgetierungsverfahren sein (z. B. Sunset Legislation mit zeitlich degressiver Leistungsstaffelung). Ergänzt werden derartige instrumentelle Ansätze um Vorschläge institutioneller Rahmenbedingungen, zu denen die Kodifizierung (z. B. Subventionsgrundsätze) und die Kompetenzverlagerung (z. B. Subventionsamt, -rat oder -beauftragter) zählen. Die Erfolgsaussichten eines Abbaus hängen vor allem von der politischen Durchsetzbarkeit (z. B. "Umkehrung der Beweislast") und von der technischen Praktikabilität ab. Literatur: Dickertmann, D./Diller, K. D., Subventionsabbau, in: WiSt, 19. Jg. (1990), S. 538 ff.
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