von der Bundesregierung nach § 12 StWG alle zwei Jahre vorzulegende ausführliche Darstellung über die Höhe und Entwicklung der Subventionen, gegliedert nach Aufgabenbereichen, Arten der Subventionen, Subventionsgebern und -empfängern. Der Subventionsbericht bezieht sich nicht nur auf Subventionen im Sinne von Transferzahlungen an Unternehmen. Er umfasst auch die Steuervergünstigungen sowie — systematisch unbefriedigend einige Finanzhilfen an private Haushalte. Gesamtvolumen der Subventionen von Bund, Ländern und Gemeinden, ERP und EG 1988 in Mrd. DM I. Bund Finanzhilfen 12,3 Steuervergünstigungen 16,9 II. Länder, Gemeinden Finanzhilfen 12,1 Steuervergünstigungen 20,5 III. ERP-Finanzhilfen 3,5 IV. EG-Marktordnungsausgaben 10,2 Subventionen insgesamt
75,5
Quelle: Zwölfter Subventionsbericht 1989, S. 9. Die Subventionsquote des Bundes (Finanzhilfen und Steuervergünstigungen zum BSP) ist in den letzten zwanzig Jahren gesunken: von 2,1% 1970 über 1,6% 1980 auf 1,4% im Jahre 1989. Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes 1988 in Mrd. DM I. nach Empfängern 1. Betriebe und Wirtschaftszweige davon: Erhaltungshilfen 7,1 Anpassungshilfen9,5 Produktivitäts- (Wachstums-)hilfen 1,9 Sonstige 0,8 2. private Haushalte 9,9 29,2 II. nach Aufgabenbereichen 1. Ernährung, Landw., Forsten 5,2 2. Gewerbliche Wirtschaft 13,5 3. Verkehr 1,7 4. Wohnungswesen und Städtebau  5,0 5. Sparförderung und Vermögensbildung 2,3 6. Sonstiges 1,6 29,2 Quelle: Zwölfter Subventionsbericht 1989, 5.15 und 29. Die Bundessubventionen je Beschäftigten waren 1987 im Bergbau mit 14 620 DM am höchsten, gefolgt vom Bereich Schiffbau/ Schiffahrt mit 7185 DM, der Luft- und Raumfahrttechnik mit 5603 DM und der Landwirtschaft, Fischerei und Forsten mit 3737 DM — alles Bereiche, die schon seit langer Zeit hoch subventioniert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Subventionierung der Landwirtschaft überwiegend über den EG-Haushalt erfolgt. Der Subventionsbericht ist sicherlich ein nützliches Dokumentationsinstrument, das allerdings nicht ohne Kritik geblieben ist. Diese richtet sich vor allem auf die teilweise Vermischung von Hilfen an Unternehmen und private Haushalte, auf die problematische Gliederung in Erhaltungs-, Anpassungsund Produktivitätshilfen sowie auf die Abgrenzung der Steuersubventionen, die nur vor dem Hintergrund einer Steuernorm geschätzt werden können.     Literatur: Andel, N., Subventionen, in: Albers, W. u. a. (Hrsg.), Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW), Bd. 7, Stuttgart u. a. 1977, S. 491 ff., insb. S. 505 ff. Zwölfter Subventionsbericht der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 11/5116 vom 1. 9. 89. Dickertmann, D./Diller, K. D., Der Subventionsbericht des Bundes, in: WiSt. 15. Jg. (1986), S. 601 ff.
Zusammenstellung der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen, welche die Bundesregierung dem Parlament im Abstand von zwei Jahren gemäss Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft zu übermitteln hat. Er wurde erstmals 1968 vorgelegt, doch schon seit dem Jahr 1962 hatte die Bundesregierung im Finanzbericht über Subventionen berichtet. Der Subventionsbericht ordnet die Subventionen und die ihnen ähnlichen Steuervergünstigungen nach bestimmten Zielen der Subventionen. Darüber hinaus enthält er traditionell einige Transfers an private Haushalte. Literatur: Subventionsbericht (1991)
Vorhergehender Fachbegriff: Subventionsabbau | Nächster Fachbegriff: Subventionsbetrug
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|