Im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses war zu entscheiden, in welchem Umfang Regelungen, Normen etc. zentral für alle Mitgliedstaaten vorgegeben werden und in welchem Maße nationale Bestimmungen weiterhin Gültigkeit haben sollten. Von einer durchgängig zentralen Vorgabe ist man abgekommen, vielmehr wird ein „Wettbewerb der Systeme“ verfolgt in der Erwartung, dass sich die „besten“ Regelungen mittel- bis längerfristig durchsetzen werden. Die Europäische Kommission beschränkt sich deshalb weitgehend darauf, die Einhaltung des EG-Vertrages zu überwachen, und schreitet nur bei Vertragsverletzungen ein. Sie ergreift aber auch die Initiative, wenn es um die Förderung der weiteren Entwicklung der Gemeinschaft geht, etwa bei der Erhöhung der Wettbewerbsintensität auf dem Binnenmarkt. Der Systemwettbewerb ist letztlich eine Anwendung des Subsidiaritätsprinzips.
In der Wirtschaftssoziologie: Systemauseinandersetzung
Vorhergehender Fachbegriff: Systemvergleich | Nächster Fachbegriff: Systemzentrale
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|