Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Neben dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Europäischen Parlament (EP) ein supranationales Organ der Europäischen Union (EU). Die Kommission dient der Gewährleistung des Funktionierens und der Entwicklung des Gemeinsamen Marktes sowie der Vertretung der Gemeinschaftsinteressen nach innen und außen. Sie besitzt ein Initiativrecht zur Weiterentwicklung der Gemeinschaftspolitik und des Gemeinschaftsrechts (in Verbindung mit dem EuGH). Sie kontrolliert die Einhaltung und Anwendung der EU-Verträge, verwaltet die EU-Fonds (Strukturfonds der Europäischen Union) und Aktions- und Förderprogramme und vertritt die Union in internationalen Organisationen. Die Kommission setzt sich seit 1995 aus 20 Kommissaren zusammen, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einvernehmlich für fünf Jahre ernannt werden. Die Mitglieder sind in ihren Entscheidungen und Arbeitsweisen nicht an ihr Herkunftsland gebunden, sondern üben ihre Tätigkeit «in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus». Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der Kommissionsmitglieder gefaßt. Hauptsitz ist Brüssel. Die Kommission unterhält einen komplexen Verwaltungsapparat mit 24 Generaldirektionen, die für die unterschiedlichsten Sachgebiete zuständig sind (zum Beispiel Außenbeziehungen, Wettbewerb, Verkehr etc.) und nationalen Ministerien entsprechen. Hinzu kommen Ämter (zum Beispiel Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften) und eine Vielzahl horizontaler Dienste (Übersetzungsdienst).
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Sie setzt sich aus 20 Mitgliedern zusammen, die einvernehmlich von den Regierungen ernannt werden. Sie ist das ausführende Organ der EU und wacht auch Tiber die Haushaltslage der Teilnehmerländer. Die Kommission macht Vorschläge zur Weiterentwicklung der Gemeinschaftspolitik und darf in diesem Zusammenhang dem Ministerrat Gesetzesvorschläge unterbreiten. Außerdem verwaltet die Kommisssion die Durchführung der Gemeinschaftsvorschriften und überwacht deren Einhaltung in den Mitgliedsstaaten.
>Europäische Union (EU)
Von 1967 bis 1993 die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (EG-Kommission), seit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags die Kommission der Europäischen Union. Das Exekutivorgan von EG/EU. S. EU-Kommission.
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