Von der Europäischen Kommission verwaltete Mittel zur gezielten Strukturverbesserung bedürftiger Regionen der Mitgliedstaaten der EU. Vorrangigstes Ziel ist die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion der Gemeinschaft, um durch Maßnahmen zur Verringerung der Disparitäten zwischen den europäischen Volkswirtschaften das Funktionieren des gemeinsamen Binnenmarktes zu gewährleisten. Die Strukturfonds sind:
der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL);
der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE);
der Europäische Sozialfonds (ESF);
der Kohäsionsfonds der EU.
Die Aufgaben und Ziele sowie die Organisation der Strukturfonds werden vom Europäischen Rat auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen einstimmig festgelegt, was auch die Neuordnung der Fonds einschließen kann. Analog zu diesem Verfahren bestimmt der Rat die allgemeinen Regeln und Vorgehensweisen zur Arbeitsweise und Koordination der Fonds untereinander wie auch die Kooperation mit anderen vorhandenen Finanzierungsinstrumenten (zum Beispiel dem Finanzierungsinstrument für die Fischerei (FIAF) oder dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)).
zusammenfassende Bezeichnung für Agrar-, Regional- und Sozialfonds. Diese drei Fonds sollen der ökonomischen Verbesserung benachteiligter oder zurückgebliebener Regionen und Gebiete innerhalb der Europäischen Union dienen.
spezielle, aus dem Budget der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (EG) gespeistes regionales Förderungssystem, bestehend aus · dem Europäischen Sozialfonds (ESF), · dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), · der Abteilung Ausrichtung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), · dem (1993 geschaffenen) Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF). Die Strukturfonds bilden zusammen mit dem - Kohäsionsfonds die Hauptinstrumente · der Strukturpolitik der EG. Zum strukturpolitischen Instrumentarium i.w.S. gehören auch · die - Europäische Investitionsbank (EIB) sowie · die Darlehensgewährung im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Die Strukturfonds wurden seit 1975 auf-und ausgebaut und nach der ersten größeren Reform von 1984 im Jahre 1988 durch Strukturfondsverordnungen mit neuen Verfahrensregelungen bedacht. Sie haben nunmehr die Aufgabe, im Wege der Gewährung von Finanzierungshilfen zur Verbesserung der Standortbedingungen und der Erwerbsmöglichkeiten in den zurückgebliebenen Gemeinschaftsregionen beizutragen und dadurch den inneren Zusammenhalt der Gemeinschaft (Kohäsion) zu stärken. Eine nachhaltige Verringerung des beträchtlichen innergemeinschaftlichen Gefälles bezüglich der regionalen wirtschaftlichen und sozialpolitischen Leistungskraft (insbes. zwischen den zentralen und den peripheren Regionen) gilt außerdem als Voraussetzung für den weiteren Ausbau der EG (1990 existierten in der EG Unterschiede beim regionalen Pro-Kopf-Einkommen im Verhältnis 1:6; gleichzeitig streute die Arbeitslosigkeit regional zwischen 3% und 23 % der jeweiligen Erwerbsbevölkerung). Um den wirtschaftsschwachen Mitgliedsstaaten die Anpassung ihrer Volkswirtschaften an die Erfordernisse des am 1.1.1993 eröffneten Europäischen Binnenmarktes zu erleichtern, ist durch die Einheitliche Europäische Akte die Mittelausstattung der Strukturfonds erheblich aufgestockt worden (schrittweise reale Verdoppelung des zusammengefaßten Volumens zwischen 1988 und 1993). Für den Sechsjahreszeitraum 1994 bis 1999 wurden für die Sturkturfonds insges. Mittel in Höhe von 183 Mrd. Euro (in Preisen von 1999) bereitgestellt. Sie verteilen sich auf: EFRE 49,5%, ESF 29,9%, EAGFL (Abt. Ausrichtung) 17,7%, FIAF 2,9%. In der Finanziellen Vorschau im Rahmen der Agenda 2000 sind für die Strukturfonds für den Siebenjahreszeitraum 2000 bis 2006 insges. 195,0 Mrd. Euro angesetzt. Die Mittel für den Kohäsonsfonds betragen für den gleichen Zeitraum 18,0 Mrd. Euro, so dass für strukturpolitische Maßnahmen innerhalb der Fünfzehnergemeinschaft insges. 213,0 Mrd. Euro (jeweils in Preisen von 1999) verfügbar sind (rd. ein Drittel der Mittel für Verpflichtungen des EU-Haushalts). Literatur: Deutsche Bundesbank (Mai 1997)
Strukturpolitische Instrumente, die nachhaltig dazu beitragen sollen, das wirtschaftliche und soziale Leistungsgefälle innerhalb der EU, insb. zwischen zentralen und periphären Regionen, zu verrringern. Im Einzelnen sind dies der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Kohäsionsfonds. Über diese Fonds werden gemeinschaftliche Finanzierungshilfen zur Verbesserung der Standortbedingungen und der Erwerbsmöglichkeiten in den weniger weit entwickelten Gebieten der EU gewährt. Dies soll der Stärkung des Zusammenhalts in der EU (der Kohäsion) dienen. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt der Europäischen Kommission bereitgestellt.
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