Zweckvermögen zur Verwirklichung des in der Einheitlichen Europäischen Akte niedergelegten Zieles, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft zu stärken. Die drei Strukturfonds der -f Europäischen Gemeinschaften (EG) wurden ebenso wie die Europäische Investitionsbank (EIB) und die sonstigen vorhandenen Finanzierungsinstrumente auf eine Flankierung verpflichtet. Der Fonds wurde durch Verordnung vom Mai 1994 errichtet (Leistungen erfolgten bereits 1993 aufgrund einer vom Rat am 30.3.1993 erlassenen Verordnung). Zentrale Bedeutung erlangt das Kohäsionspostulat dadurch, dass im Rahmen des in Maastricht vereinbarten Vertrages über die Europäische Union die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in den Katalog der integrationspolitischen Hauptziele aufgenommen wurde. Das neue Finanzierungsinstrument hat die Aufgabe, in den wirtschaftlich zurückgebliebenen EG-Regionen Vorhaben in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Netze (Verkehrsinfrastruktur) zu unterstützen. Gefördert werden Mitgliedstaaten, deren Pro-Kopf-BSP weniger als 90% des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt und die ein Programm zur Erfüllung der Bedingungen der gesamtwirtschaftlichen Konvergenz vorgelegt haben (Förderländer Griechenland, Irland, Portugal, Spanien). Im Zeitraum 1993 bis 1999 verfügte der Fonds über Mittel in Höhe von 15,15 Mrd. Euro (in Preisen von 1992). In der Finanziellen Vorschau im Rahmen der Agenda 2000 sind für den Kohäsionsfonds für die Periode 2000 bis 2006 insges. 18,0 Mrd. Euro (in Preisen von 1999) angesetzt. Literatur: Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Europäische Organisationen und Gremien im Bereich von Währung und Wirtschaft, Frankfurt(Main) 1997
der EU. Der vierte Strukturfonds der EU, errichtet 1994. Mit ihm sollen Vorhaben in den Bereichen Umwelt und transeuropäischer Verkehrsnetze gefordert werden. Durch diesbezügliche Verbesserungen der Infrastruktur sollen potenzielle Integrationsvorteile erschlossen (z. B. durch Senkung der Transportkosten) und dadurch das wirtschaftliche Gefälle zwischen den EU-Mitgliedstaaten verringert werden; dies betraf anfangs primär die Länder Griechenland, Irland, Portugal und Spanien.
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