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Tel-Quel-Klausel

Tale-Quale-Clause
Qualitätsklausel in internationalen Handelsverträgen bestimmter Branchen, die besagt, daß Güter so geliefert werden dürfen, wie sie anfallen. Es wird keine Gewähr für ein bestimmtes Qualitätsniveau übernommen. Die Ware muß allerdings noch ein Handelsgut mittlerer Art und Güte ihrer Klasse darstellen. Die Tel-Quel-Klausel befreit nicht allgemein von der Haftung für Qualitätsmängel. Sie gilt nur für Mängel, die dem Verkäufer beim Vertragsabschluß nicht bekannt waren und ihm auch später nicht zuzurechnen sind (Mängelrüge). In der Handelspraxis wird die Klausel jedoch häufig in dem Sinne mißverstanden, daß die geringste Qualität der bestellten Warenkategorie geliefert werden darf.

Vom frz. tel(le) quel(le) abgeleitet: im augenblicklichen/jetzigen Zustand. Internationale Handelsklausel, die insb. im Überseehandel als Qualitätsklausel verwendet wird. Danach hat der Käufer die Ware in der Qualität abzunehmen, die sie bei der Lieferung aufweist. Der Verkäufer übernimmt mit der T.-q.-K. keine Gewähr für eine bestimmte Qualität der gelieferten Ware. Es muss nicht Ware mittlerer Art und Güte sein. Es kann auch Ware der schlechtesten Sorte sein, aber unbeschädigt und unverdorben. Die gelieferte Ware muss gem. dem Handelsbrauch als Handelsgut anzusehen sein und darf nicht Ausschussware sein. Handelsüblich ist oftmals, eine mittlere Qualität vertraglich besonders zu vereinbaren.

tel quel stammt aus der französischen Sprache und bedeutet: „so wie". Es handelt sich um eine Handelsklausel, die besagt: Die Vertragsparteien kommen hei Vertragsabschluss überein, dass der Verkäufer eine Haftung für die Beschaffenheit der verkauften Sache ausschließt. Natürlich muss die Ware noch brauchbar sein.

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