Wachstumsfonds
Investmentfonds, der die angefallenen Erträge aus dem Fondsvermögen nicht jährlich ausschüttet, sondern im Fonds belässt, d.h. wieder in Fondswerten anlegt. Die Erträge sind gleichwohl vom Anteilinhaber jährlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern.
Investmentfonds, die ihre jährlich erwirtschafteten Erträge nicht ausschütten, sondern zur Wiederanlage verwenden. Investmentgesellschaften; Thesaurierung.
Darunter versteht man Fonds, deren Erträge nicht oder nicht voll ausgeschüttet, sondern zum Erwerb weiterer Wertpapiere verwendet werden. Diese Erträge sind beim Zertifikatinhaber in der Regel steuerpflichtig, es sei denn, dass sie vom Fonds zur Kostendeckung benötigt werden oder bei einer Ausschüttung steuerfrei geblieben wären.
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