bezeichnet im Gegensatz zur Überkapitalisierung den Tatbestand, daß die Unternehmung über eine Ausstattung mit zu geringem Eigenkapital (oder auch langfristigem Fremdkapital) im Verhältnis zum Anlagevermögen, generell jedoch zu seiner Größe und Zielsetzung verfügt (Dispositionsmöglichkeiten bei Unterkapitalisierung: Finanzdisposition).
Bezeichnung für die Tatsache, daß einem bestimmten Vermögensumfang bzw. einem bestimmten Umsatz nicht das -Kapital gegenübersteht, das für einen Geschäftsumfang dieser Höhe notwendig wäre. Unterkapitalisierung kann bereits bei Gründung der Unternehmung vorliegen, durch eine Finanzierung entstehen, die mit der Ausweitung des Geschäfts nicht Schritt hält oder auch durch fortgesetzte Verluste.
Diese ist gegeben, wenn ein Unternehmen im Verhältnis zu seinem Anlagevermögen, seiner (Umsatz-)Größe oder seiner Zielsetzung über eine zu geringe Eigenkapitalausstattung (oder auch über zu wenig langfristiges Fremdkapital) verfügt. Gründe einer U. können sein: unzureichende Kapitalausstattung bei der Unternehmenserrichtung, rasches Ansteigen des Kapitalbedarfs auf Grund der Unternehmensexpansion oder auch starke Kapitalverluste. Ein unterkapitalisiertes Unternehmen unterliegt der Gefahr, illiquide (zahlungsunfähig) zu werden. Gegensatz: Überkapitalisierung.
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