Verlustabzug, Verlustausgleich
(deutsche Einkommensteuer, loss offsetting) ist der Verlustausgleich negativer Einkünfte, die im Verlustentstehungsjahr bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte nicht mit positiven Einkünften ausgeglichen werden können, § 10d EStG. Diese verbleibenden negativen Einkünfte (Verluste) sind vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum vorrangig vor Sonderausgaben, aussergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustrücktrag). Siehe auch Verlustausgleich.
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