in der angelsächsischen Literatur als Revisions Variance bekannt, ist eine Kostenabweichung zwischen Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung. In Unternehmen mit umfangreichen Fertigungsprogrammen wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen die Kostenplanung nur in größeren Zeiträumen durchgeführt (bsp. einmal im Jahr). Diese sog. Grundplanung, in der ein genau fixiertes Programm mit dem dafür erforderlichen Verbrauch von Kostengütern festgelegt ist, muß fortlaufend in kürzeren Zeitabständen überprüft werden. Ergeben sich nun während einer Planperiode durch bedeutende produktionstechnische oder organisatorische Änderungen neue Kostenstrukturen, so ändern sich dadurch auch die Planverrechnungssätze der Kalkulation. Demnach müßten auch die Plankalkulationen für alle Produkte geändert werden, die in diesen Kostenstellen hergestellt werden, was aber meistens wegen zu großer Kosten unterlassen wird. Die so entstehenden Kostenabweichungen zwischen der Kostenstellenrechnung und der Kostenträgerrechnung stellen Verrechnungsabweichungen dar.
Verrechnungsabweichungen sind auf Kostenabweichungen zwischen der Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung zurückzuführen. Sie entstehen dann, wenn die Kostenstellenrechnung monatlich, die Kostenträgerrechnung aber in größeren Zeitabständen, etwa jährlich, durchgeführt und an neue Gegebenheiten angepaßt wird. Falls in einer Kostenstelle während des Jahres organisatorische oder technische Veränderungen vorgenommen werden, die die Kosten wesentlich beeinflussen (neues Produktionsprogramm, andere Fertigungsverfahren, andere Fremdbezugsentscheidungen), so ist auch der Kostenstellenplan zu ändern.
Verzichtet man auf die gleichzeitige Änderung der Plankalkulation, so entstehen Abweichungen zwischen Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung (Plankostenrechnung).
Zwar könnte man nach jeder Änderung im Bereich der Kostenstellenrechnung auch die entsprechenden Revisionen bei der Kostenträgerrechnung durchführen; man unterläßt dies aber meist wegen des insbesondere bei Vielproduktunternehmungen hohen Arbeitsaufwandes. Man nimmt aus Gründen der abrechnungstechnischen Vereinfachung eine Diskrepanz zwischen Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung hin, die man als Verrechnungsabweichungen ausweist.
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