(Versicherungssparten) verkörpern Gruppierungen von Versicherungsverträgen nach bestimmten Merkmalen. Bei diesen kann es sich um versicherte Gefahren, um versicherte Güter oder um versicherte Schadenarten handeln. Dadurch gelingt eine Unterteilung der Versicherungszweiggruppen Personen-, Sachund Vermögensversicherung und damit auch eine Strukturierung des vielfältigen Angebotes an Versicherungsleistungen in Gruppen von zumindest relativ gleichartigen Versicherungsverträgen. Für die einzelnen Versicherungszweige existieren jeweils gesonderte Allgemeine Versicherungsbedingungen, die das Ausmass und die Bedingungen der Gewährung von Versicherungsschutz beschreiben. Diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind z. T. im Rahmen des Geschäftsplans der Versicherungsunternehmen vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zu genehmigen. Beitragsstärkste Versicherungszweige (in Mrd. DM) Versicherungszweig 1988 1989 1990 19911 Lebensversicherung 45,4 49,2 53,9 61,1 Kraftfahrtversicherung 24,8 26,7 28,1 32,4 Private Krankenversicherung 16,2 17,6 18,7 Haftpflichtversicherung2 6,7 7,1 7,6 8,5 Feuerversicherung 4,0 4,0 3,9 4,5 Unfallversicherung 5,5 5,8 6,2 7,2 Hausratversicherung 3,0 3,1 3,2 3,4 Transportversicherung 2,1 2,1 2,1 2,4 1 geschätzt 2 Allgemeine Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V Die Untergliederung in Versicherungszweige ist auch für die Versicherungsperiodenabrechnung relevant, da der Rechnungsabschluss bestimmter Versicherungszweige nach unterschiedlichen Formvorschriften vorgenommen wird und die Gewinn- und Verlustrechnung von Schaden- und Unfallversicherern sowie Rückversicherern neben dem gesamten Geschäft auch nach Versicherungszweigen aufgeteilte Ergebnisse auszuweisen hat. Beim Betrieb mehrerer Versicherungszweige ist der Grundsatz der Spartentrennung zu beachten. Literatur: Farny, D., Versicherungsbetriebslehre, Karlsruhe 1989.
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