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Vorbörse

Handel von börsennotierten Wertpapieren vor der —Börsenzeit per Telefon unter Börsenmitgliedern. Die Funktion der Vorbörse ist eher im Informationsaustausch als im Abschluss von Geschäften zu sehen.

Wertpapierhandel börsennotierter Werte vor Beginn der Börsenzeit unter Börsenmitgliedern. Der Handel erfolgt per Telefon ohne Aufsicht. Die Vorbörse hat in erster Linie eine Informationsfunktion hinsichtlich der Kurstrends.

Handel von Wertpapieren oder Devisen außerhalb der üblichen Börsenzeit, regelmäßig über Telefon oder ein Computernetz.

Den Wertpapierhandel außerhalb der offiziellen Börsenzeit bezeichnet man an der klassischen Präsenzbörse als »Vorbörse«; den Handel nach Börsenschluss entsprechend als »Nachbörse«. Durch computerisierte Handelssysteme wie IBIS hat diese Unterscheidung an Bedeutung verloren.

Handel unter Börsenmitgliedern mit börsennotierten Wertpapieren vor Beginn der offiziellen Börsenzeit. Er erfolgt telefonisch - ohne Aufsicht. Die V. erfüllt v. a. eine Informationsfunktion hinsichtlich der tendenziellen Kursentwicklung. S. a. Nachbörse, Vor- und Nachbörse.

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