Dazu gehören: a) Rohstoffe, d.h. Güter, die unmittelbar und als wesentlicher Bestandteil in ein Fertigprodukt eingehen; b) Hilfsstoffe, d.h. Güter, die unmittelbar, aber nur als unwesentlicher Bestandteil in ein Fertigprodukt eingehen (z.B. Leim, Lack, Nägel); c) Betriebsstoffe, d.h. Güter, die nicht in das Fertigprodukt eingehen, jedoch zur Produktion als Verbrauchsgüter erforderlich sind (z.B. Schmiermittel, Treibstoff); d) unfertige Erzeugnisse, d.h. alle Produkte, für deren Be- oder Verarbeitung bereits betriebliche Kosten entstanden sind, ohne dass sie schon vermarktungsfähig und damit Erlöse zu realisieren in der Lage sind; e) fertige Erzeugnisse (und Handelswaren), d.h. alle Produkte, die im Unternehmen hergestellt worden und vermarktungsfähig sind, somit also Erlöse realisieren können; f) geleistete Anzahlungen auf Vorräte, d.h. Geldflüsse im Rahmen der Bestellung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Handelswaren.
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