Im Handel ist die Selbstbedienung im Foodwie auch tendenziell im Non-Food-Bereich vorherrschend. Qualifizierte Wareninformation beruht auf SB-gerechter Verpackung, Warenbeschreibung und Preisauszeichnung am Verkaufsstück. Die Warenauszeichnung wird entweder vom Handel selbst oder von der Industrie vorgenommen. Aufgrund der Einführung des einheitlichen Systems der Artikelnumerierung im EANSystem (—Europäische Artikelnummer) in Kombination mit der bundeseinheitlichen Betriebsnummer "bbn", das mit dem amerikanischen System Universal Product Code (UPC) kompatibel ist, wird das Auszeichnungsverfahren am Warenträger und nicht an der Ware selbst stark an Bedeutung gewinnen. Durch Verzicht auf die Stückauszeichnung ergeben sich für den Handel eine Reihe von Vorteilen: (1) im Vergleich zum aufwendigen Umzeichnen der Ware bei Preisänderungen schnelles und kostengünstiges Agieren und Reagieren durch Neubeschilderung bei der Ware und Neuprogrammierung des Preises, (2) Vermeidung von Kassierfehlern (Preiseingabe) und Verminderung der Manipulationsmöglichkeiten durch Personal und Kunde, (3) Ausdruck von Artikeltext und Preis auf dem Kassenzettel, (4) artikelbezogenes Erfassen des Wareneinund -ausganges zu jedem gewünschten Zeitpunkt, (5) Optimierung der Sortimentsstruktur hinsichtlich Menge, Umschlagshäufigkeit und Deckungsbeitrag, (6) Optimierung von Bestandshöhe und Nachdisposition, (7) Erleichterung der Einführung geschlossener Warenwirtschaftssysteme im Han- del. Literatur: Molsner, H., Warenauszeichnung, in: Falk, B. R./Wolf, J. (Hrsg.), Das grosse Lexikon für Handel und Absatz, 2. Aufl., Landsberg a. L. 1982.
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