ist der durch verschiedene Abkommen geschaffene Rahmen, der es ermöglicht, über die Grenzen der einzelnen Staaten hinaus Wirtschaftsverbindungen und Warenaustausch zu pflegen. Innerhalb dieses Rahmens ist es möglich, den Warenaustausch nicht im Wege des Naturaltausches (Ware gegen Ware), sondern mit Hilfe eines funktionsfähigen Geldwesens abzuwickeln. Hierzu werden insbesondere frei konvertierbare Währungen benötigt (Konvertibilität), um die internationale Liquidität sicherzustellen. Die erforderlichen Paritäten der einzelnen Währungen zueinander wurden im Rahmen des Abkommens von Bretton Woods sowie des Abkommens zum Internationalen Währungsfonds zur Schaffung von Sonderziehungsrechten festgelegt. Im weiteren Sinne zählen zum Weltwährungssystem auch die Einrichtungen des Europäischen Währungssystems (EWS). Ausgeschlossen vom Weltwährungssystem haben sich die Staaten des COMECON, deren Außenhandel durch Devisenbewirtschaftung und Verbundgeschäfte bestimmt ist.
Gesamtheit aller weltweit bestehenden Regelungen und Institutionen, die sich i. w. S. auf Angelegenheiten der Währungen der Staaten sowie die Abwicklung des internationalen Zahlungs- und Kreditverkehrs u. ä. beziehen.
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