In einem Controllingsystem, das sowohl einen Controllingzentralbereich (Zentral-Controlling) als auch verschiedene dezentrale Controller umfaßt, wird der Werks-Controller den dezentralen Controllern zugeordnet. Er leistet bereichsspezifische und damit unmittelbar wirksame Führungsunterstützung. Durch Einbindung in den jeweiligen Unternehmensbereich soll ein Vertrauensverhältnis zwischen Bereichsmanager und Controller aufgebaut werden. Durch den Kontakt mit anderen dezentralen Controllern (z.B. Vertriebs-Controller, Controller im F&E-Bereich) und aufgrund der Koordination durch das zentrale Controlling hat der Werks-Controller jedoch einen bereichsübergreifenden Kenntnisstand, von dem auch der Bereichsmanager profitieren kann.
Die fachliche und disziplinarische Weisungsbefugnis bezüglich des Werks-Controllers ist i.d.R. auf Bereichsmanager und Zentral-Controlling aufgeteilt. Zum einen hätte die Konzentration der Weisungsrechte beim Zentral-Controlling zwar den Vorteil einer höheren Unabhängigkeit vom Bereichsmanager, es bestünde aber die Gefahr, daß der Werks-Controller in seinem Bereich als Fremdkörper empfunden wird und auf Ablehnung stößt. Zum anderen hätte die alleinige Weisungsbefugnis durch den Bereichsmanager den Nachteil, daß ein Bereichsegoismus entstehen und eine Abkoppelung von anderen Controllern erfolgen könnte.
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