gehören zu den Zusatzkosten und entstehen dann, wenn Ausgaben für den leistungsbedingten Verzehr in der Kostenrechnung anders auf die während der Abrechnungsperioden erstellten Leistungen verteilt werden als in der Erfolgsrechnung. Entstehungsursachen können sein:
1. Die erfolgsrechnerische ti Abschreibung ist anders bemessen als die kostenrechnerische.2. Wagnisverluste werden in der Kostenrechnung zu Durchschnittssätzen berücksichtigt, während sie in der Erfolgsrechnung nur bei Eintritt des Schadensfalles in effektiver Höhe erfaßt werden.
Die Höhe der zeitraumfremden Kosten ergibt sich dann aus der Differenz zwischen den verrechneten (höheren) kalkulatorischen Werten und den erfolgsrechnerisch (niedrigeren) berücksichtigten Werten.
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