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Übergangsgeld

Barleistungen bei der Durchführung von Massnahmen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Sie dienen der wirtschaftlichen Sicherung des Rehabilitanden und seiner Familienangehörigen. In der gesetzlichen Krankenversicherung spricht man weiter von Krankengeld. Die Höhe des Übergangsgeldes ist gestaffelt nach Art der Leistungen und den persönlichen Verhältnissen des Versicherten. Es ist wie die Renten. dynamisiert. Die unterschiedlichen Leistungsbemessungsgrenzen der einzelnen Rehabilitationsträger beeinflussen die Höhe des Übergangsgeldes mit. Die Berechnung des Übergangsgeldes für Behinderte, die nicht Arbeitnehmer sind, ist unterschiedlich geregelt. Auch für pflichtversicherte Selbständige oder freiwillig Versicherte gelten Sonderregelungen.   

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