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Aktienpaket

entsteht, wenn sich eine größere Anzahl von Aktien einer Unternehmung im Besitz einer Person oder Personengruppe befindet ( Sperrminorität).

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Größere Anzahl von Aktien einer Aktiengesellschaft in einer Hand. >Aktie

Grösserer bzw. massgeblicher Anteilsbesitz einer Bank an einem Unternehmen (AG) aus Industrie oder Handel bzw. an anderen Finanzinstituten, der der Bank oft massgeblichen oder entscheidenden Einfluss auf das Beteiligungsunternehmen ermöglicht. Wann ein Aktienbestand als Paket zu bez. ist, ist nicht generell festlegbar; u. U. können es bereits 5% des Aktienkapitals eines anderen Unternehmens sein, da eine Bank bereits auf dieser Grundlage Minoritätsrechte geltend machen kann. I. d. R. wird erst ab einem als Beteiligung definierten Bestand von 25% von einem Aktienpaket gesprochen. Mit einem solchen Bestand (genauer: plus 1 Aktie) kann eine Bank wesentliche, vor allem satzungsändernde HV-Be-schlüsse blockieren.

Größere Anzahl von Aktien eines bestimmten Unternehmens im Besitz einer einzelnen Person oder eines anderen Unternehmens. Sperrminorität.

Größere Anzahl von Aktien eines bestimmten Unternehmens im Besitz einer einzelnen Person oder eines anderen Unternehmens. Erbringen im Handel (je nach aktueller Marktlage) oft einen Paketzuschlag oder -abschlag.
(Siehe auch: Sperrminorität)
Kursverluste bei Aktienpaketen berechtigen nicht ohne weiteres zu einer Teilwertabschreibung, solange der für die Anschaffung sämtlicher Papiere des Paketes aufgewendete Durchschnittspreis pro Aktie nicht niedriger als der Börsenkurs am Bilanztag ist (BFH vom 14.2.1973, BStBI. II S. 397).
Siehe auch: Paket

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