Auch »Erfüllungs Statt«. Hingabe und Annahme »an Zahlungs Statt« bedeutet stets eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, wonach eine andere als die geschuldete Leistung als Erfüllung gelten soll.
Die Zahlung durch Banküberweisung wird im Bankenverkehr der Bargeldzahlung gleichgesetzt. Rechtlich liegt in der Bezeichnung der Bank als Zahlungsstelle die Erklärung des Gläubigers, er werde statt des Bargeldes die Begründung einer entsprechenden Forderung gegen die Bank »an Zahlungs Statt« annehmen.
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