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Ansparfonds

Unter diesem Begriff versteht man in der Regel geschlossene Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (bei anderen Rechtsformen, z. B. BGB-Gesellschaft, können hohe Haftungsrisiken bestehen), die einer breiten Masse von Sparern angeboten werden. Die Ansparer sind rechtlich Treugeber einer Treuhandgesellschaft, die stellvertretend für alle Ansparer als Treuhandkommanditistin der Gesell-
schaft angehört und im Handelsregister eingetragen ist. Das Fondsvermögen (in der Regel gewerbliche Immobilienobjekte) wird beim Auflegen des Fonds in voller Höhe fremdfinanziert. Die Ansparer verpflichten sich, den von ihnen übernommenen Kommanditanteil über eine bestimmte Zeit mit monatlichen Raten anzusparen.
Beispiel:
Ubernahme eines Kommanditanteils in Höhe von DM 14.400,—. Dieser Betrag wird in monatlichen Raten in Höhe von DM 100,— über zwölf Jahre angespart.
In Höhe der monatlich eingehenden Ansparraten wird nach Abzug der Verwaltungskosten und einer etwaigen Zinsdifferenz, die durch die Fondserträge nicht gedeckt werden kann, die aufgenommene Fremdfinanzierung getilgt, sodass nach Ablauf der Sparzeit die Vermögenssubstanz des Fonds schuldenfrei ist. Vor einem Engagement ist eine sorgfältige Prüfung der Wertsubstanz eines solchen Fonds zu empfehlen. Es lohnt sich, vorher die »Verbraucherzentrale Berlin e. V.« zu fragen.

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