sind Ressourcen, über die ein Unternehmen in Folge vergangener Ereignisse verfügen kann und aus denen in der Zukunft ein wirtschaftlicher Nutzen erwartet wird. Der ökonomische Nutzen muss wahrscheinlich sein und die Kosten bzw. der Wert der Ressource muss verlässlich bestimmt werden können. Die Definition der assets ist weiter als die der Vermögensgegenstände. So ist es nicht entscheidend, dass ein asset einzelverkehrsfähig ist. Das führt dazu, dass es nach intemationalem Recht Bilanzpositionen gibt, die in einer HGB-Bilanz nicht auftauchen, z.B. aktivierte Entwicklungskosten. Des Weiteren erfüllt der aktive (transitorische) Rechnungsabgrenzungsposten die Kriterien eines assets und ist daher international nicht unter dem Umlaufvermögen, sondem im Umlaufvermögen auszuweisen. Siehe auch Anlagevermögen, Umlaufvermögen sowie Asset Backed Securities, jeweils mit Literaturangaben.
S. Vermögensgegenstand
In Zusammenhang mit Geldanlagen eine bestimmte Vermögensgattung, z.B. Anleihen des Inlands, des außereuropäischen Auslands, Aktienfonds u.a.
Aktivum, Vermögenswert. Die Bankbilanzaktivseite umfasst die Assets. Ggs.: Liability.
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