Ausfuhrkommissionär (Exportkommissionär, Verkaufskommissionär). Ein Handelsmittler im Außenhandel. Er übernimmt im eigenen Namen, aber fiir Rechnung eines inländischen Exporteurs den Vertrieb von Waren im Ausland. Dazu dienen Kataloge, Proben, Muster. Der A. kann auch ein Auslieferungslager (Konsignationslager) unterhalten. Vorteile des Verkaufs über einen A. liegen darin, dass Kunden im Ausland die Waren vor Ort prüfen und auswählen können. Der ausländische Importeur kann sich eine eigene Lagerhaltung ersparen und wird kurzfristig beliefert. Der A. erhält für seine Leistungen eine Provision (und Auslagenersatz).Vgl. Kommissionäre für den Einkauf oder Verkauf im Außenhandel.
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