Zusammenschluss der einzelnen Wohnungseigentümer einer Wohnanlage mit dem Ziel, gemeinschaftlich gegenüber Dritten (während der Bauzeit z. B. gegenüber Baufirmen) aufzutreten. Nach § 4 Nr. 13 UStG sind die Leistungen der Gemeinschaft an die Wohnungseigentümer und Teileigentümer umsatzsteuerfrei, soweit die Leistungen in der Überlassung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gebrauch, dessen Instandhaltung, Instandsetzung und sonstigen Verwaltung sowie der Lieferung von Wärme usw. bestehen.
Siehe auch: Bauherrenmodell
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