Wer die Leistung aus einem Versicherungsvertrag im Schadensfall bezieht, wird im Vertrag selbst geregelt. Bei der Lebensversicherung werden dies in der Regel die Hinterbliebenen sein, bei der Unfall-, Berufsunfähigkeitsoder Arbeitslosenversicherung hingegen wird wohl die versicherte Person selbst in den meisten Fällen derjenige sein, der die Leistungen bezieht.
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