(Cash- and Carry-Lager, C & C-Großhandel): Eine - Betriebsform des Großhandels, bei der gewerbliche Großverbraucher und Wiederverkäufer Waren in einem Lager im Wege der Selbstbedienung einkaufen, sie bar bezahlen und unter Verzicht auf Kundendienstleistungen auf eigene Kosten und in der Regel mit Hilfe eigener Transportmittel abtransportieren. Für diese Betriebsform wird auch der Begriff Abholgroßhandel bzw. Selbstbedienungsgroßhandel verwendet.
Spezifikum des C & C-Großhandels ist das Fehlen aller in anderen Betriebsformen des Großhandels verbreiteten Serviceleistungen wie z.B. Beratung, - Bedienung, Besuch durch Reisende, Gewährung von Lieferantenkrediten, Unterhaltung eines eigenen Fuhrparks usw., die es dem C & C-Betrieb gestatten, eine Niedrigpreispolitik zu betreiben.
Für den Einkäufer bietet Cash and Carry weitere Vorteile durch Gewährleistung eines raschen Warennachschubs, die Möglichkeit des Einkaufs auch kleinerer Warenmengen und der Gewinnung eines leichten Überblicks über das gesamte Warenangebot.
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