ist ein unbedingtes, nicht börsennotiertes Termingeschäft (over the Counter). Das Devisenforwardgeschäft ist ein für beide Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) verpflichtender Terminkontrakt. Der Käufer verpflichtet sich zur Abnahme und der Verkäufer zur Lieferung der vereinbarten Devisen. Vertragsabschluss und Erfüllung liegen dabei zeitlich auseinander. Im Gegensatz zum Devisenfuturesgeschäft ist das Devisenforwardgeschäft kein standardisierter, sondern ein individuell zu vereinbarender Kontrakt, der jegliche Flexibilität bei der Ausgestaltung der Kontraktbedingungen hinsichtlich Basiswert, Laufzeit und Erfüllung erlaubt. Siehe auch Währungsmanagement (mit Literaturangaben).
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