Eine Sache ist gegen die gleiche Gefahr bei mehreren Versicherern versichert. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungssummen den tatsächlichen Versicherungswert übersteigen. Im Versicherungsfall haften die Versicherer gesamtschuldnerisch. Die Entschädigungssumme darf jedoch die tatsächliche Schadenssumme nicht übersteigen. Bei Doppelversicherungen, die in betrügerischer Absicht abgeschlossen wurden, sind die Versicherer von der Leistungspflicht befreit. Bei unbeabsichtigter Doppelversicherung, zum Beispiel nach Heirat, kann der Versicherungsnehmer, dessen Vertrag am kürzesten besteht, diesen Vertrag ohne Schwierigkeiten kündigen.
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