Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender und freiberuflich Tätiger. Weiter sind die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer in dessen Betrieb versichert. Versichert werden können ein Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter und Angestellte und Mitglieder bei der Erfüllung der satzungsgemässen Aufgaben für den Verein. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch im Verkehrs- und für den privaten Bereich.
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