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frachtfrei versichert

... benannter Bestimmungsort, Kurzbezeichnung: CIP, engl.: carriage and insurance paid to ... named place of destination. Vertragsformel der von der   Internationalen Handelskammer (ICC) entwickelten   Incoterms.

(... benannter Bestimmungsort) - (engl.) Carriage and Insurance Paid to (CIP). International verwendete Handelsklausel, die besagt, dass der Exporteur (wie bei der CPT-Klausel) die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefert und die Frachtkosten bis zum Bestimmungsort übernimmt. Der Exporteur trägt aber auch die Kosten der Transportversicherung gegen die vom Importeur zu tragende Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während der Beförderung. D. h., dass der Exporteur die Versicherung abschließt und die Versicherungsprämie bezahlt. Der Exporteur ist aber nur zum Abschluss einer Versicherung mit Mindestdeckung verpflichtet. Wenn der Importeur einen Schutz mit höherer Deckung wünscht, dann muss er dies entweder ausdrücklich mit dem Exporteur vereinbaren oder eine eigene zusätzliche Versicherungsvorkehrung treffen. Mit der CIP-Klausel verpflichtet sich der Exporteur ebenfalls, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Auch diese Handelsklausel gilt für jede Transportart, einschl. des multimodalen Transports. S. a. Incoterms 2000.

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