Die bei Sparkasse und Volksbanken erzielten Gewinne aus Auslosungen von Gewinnsparverträgen sind keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern werden ähnlich den Lotteriegewinnen als einmalige Vermögenszugänge von der Einkommensteuer nicht erfasst. Dieser Grundsatz gilt für alle Auslosungsgewinne, auch bei solchen aus Anleihen; allerdings nur dann, wenn es sich um Privatvermögen handelt.
Siehe auch: Prämiensparen
Vorhergehender Fachbegriff: Gewinnspanne | Nächster Fachbegriff: Gewinnspiele,Preisausschreiben
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|