Begriff aus dem Internationalen Vermittlerhandel (engl, einzahnen, einkerben); Vertrag und Duplikat befanden sich ursprünglich auf einem Blatt, welches durch unregelmäßiges Trennen ihre Zusammengehörigkeit durch Aneinanderlegen nachwei- sen konnte. Im Gegensatz zum Ordergeschäft, bei welchem die Initiative zum Vertragsabschluß vom ausländischen Besteller ausgeht, initiiert beim Offertengeschäft derExporteurdieV ertragsverhandlung. Das Indentgeschäft als Ordergeschäft besonderer Art hat langjährige Tradition. Früher im Außenhandel zwischen Europäern bzw. Amerikanern und Asiaten üblich, ist es seit der größeren politischen Unabhängigkeit der asiatischen Staaten seltener geworden. Der reine Indent ist ein Kaufantrag mit genau fixierten Bedingungen, den ein überseeischer (z.B. asiatischer) Interessent (Indentgeber) an den Indentnehmer, einen Importeur in seinem eigenen Land (manchmal auch an eine Auslandsvertretung, z. B. des deutschen Exporteurs) richtet. Der Indentnehmer leitet ihn an einen Exporteur (Produzent oder Händler) im Exportland weiter. Dieser erklärt innerhalb einer vorgesehenen Frist, ob er den Indent annimmt oder ablehnt. Das Pro-forma-Indent ist ein unverbindlicher Kaufantrag, mit dessen Hilfe der Indentnehmer unter verschiedenen Exporteuren das günstigste Angebot auswählt. Cif-Indent beinhaltet bei überseeischen Exporteuren die Preisstellung nach Cif (American Foreign Trade Definitons, INCOTERMS) , daher Cif-Agent, welcher eine Provision (Commission-Indent) erhält.
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