Bezeichnung für einen Handelsvertreter, der im Importland ansässig ist und für Rechnung des Exporteurs häufig auf CIF-Basis an den Importeur verkauft. Die Bezeichnung leitet sich von der engen vertraglichen Bindung an den Ablader bzw. Exporteur ab, für den der CIF-Agent den Warenverkauf betreibt. Interessierte Importeure wenden sich an ihn zur Durchführung von Importgeschäften, die nach CIF (Incoterms (ICC), Revision 1990; Cost, Insurance and Freight) erfolgen.
Der CIF-Agent ist eine Sonderform des Auslandsagenten, der häufig für mehrere Auftraggeber auf vertraglicher Basis Geschäftsabschlüsse tätigt und sich so eine unabhängigere Stellung gegenüber dem einzelnen Unternehmen bewahrt. Er steht vor allem in vertraglicher Beziehung zum Exporteur und führt Handelsgeschäfte meist mit der Lieferbedingung C1F (JN-COTERMS) durch (vgl. Jahrmann, 1998, S. 74).
siehe Handelsvertreter.
Als Sonderform des Exporthandelsvertreters (Internationaler Vermittlerhandel, Handelsvertreter) vertritt er meist mehrere Auftraggeber und bewahrt sich so eine unabhängigere Stellung gegenüber dem einzelnen internationalen Geschäftspartner. Er übernimmt für den Ablader den Warenverkauf. Interessierte Importeure wenden sich an den Cif-Agent zur Durchführung ihres Importgeschäftes, für welches die Lieferbedingung cif (INCOTERMS) üblich ist. Der Cif-Agent fungiert bei Qualitätsdifferenzen auf Grund seiner einschlägigen Warenkenntnis (Commoditiy) als potentielle Schiedsstelle. Je nach Art der Funktionsausübung und national gültigem Recht kann der Cif-Agent eine Zwischenstellung zwischen ExportvertreterundlnternationalemMakler haben (Internationaler Vermittlerhandel, Indentgeschäft, Handelsmakler).
Sonderform des rechtlich selbstständigen Handelsvertreters (Handelsmittler im Außenhandel). Er ist in fremdem Namen und für fremde Rechnung tätig; meist für mehrere Unternehmen (weshalb er eine relativ unabhängige Stellung gegenüber den einzelnen Auftraggebern hat). Der C.-A. steht vor allem mit dem Ablader (Exporteur) in vertraglicher Beziehung, für den er den Warenverkauf betreibt. Interessierte Importeure wenden sich ihrerseits an den C.-A., um ihr Importgeschäft, für das die Lieferbedingung CIF üblich ist, durchzuführen. Der C.-A. nimmt eine Zwischenstellung von Handelsvertreter und Handelsmakler im Außenhandel ein. CIF-Agenten werden auf Grund ihrer einschlägigen Sachkenntnisse gerne als Schiedsstelle bei Unstimmigkeiten und Qualitätsdifferenzen angerufen.
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