Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Internationaler Vermittlerhandel

wird dem institutionellen Außenhandel (Außenhandel, institutioneller) zugeord­net. Zum internationalen Vermittlerhandel (Internationale Markthelfer, internationale Absatzmittler, internationale Marktmittler) zählen (in Abhängigkeit der durch jeweils nationales Recht geprägten Erscheinungs­formen) der internationale Handels­vertreter (Agent, International Agent Mid- dleman, Intermediary, Indentnehmer, Handelsvertreter), der internationale Kom­missionär (Kommission), der interna­tionale Makler sowie Handelsorganisatio­nen, die sich mit diesen Funktionen ganz oder teilweise beschäftigen. Darüber hinaus haben sich den wirtschaftlichen und geogra­phischen Erfordernissen entsprechend neue­re Formen im internationalen Vermittler­handel herausgebildet. Differenzierte For­men des „Go between man“ (etwa Con­sulting Engineers) sowie verschiedene internationale Dienstleistungsunternehmen (Vcrmittlungsdienste, Factor, internatio­naler) gewinnen zunehmend an Bedeutung im internationalen Vermittlungsgeschäft. Andere Formen sind kaum noch bekannt (.Shroff, Gombeeman). Die wirtschaftliche Tätigkeit des internatio­nalen Vermittlerhandels besteht (wie die Handelsvermittlung im Binnenhandel) da­rin, Handelsware in eigenem oder fremdem Namen, aber für fremde Rechnung zu ver­mitteln. Iminternationalen Geschäft werden Zentral- regulierungs- und/oder Delkrederefunktio­nen übernommen (Delkredere). Misch­formen zwischen Kaufmannshandel als Eigenhandel sowie besonderen Formen des Vermittlungshandels sind üblich. Auch an­dere Trägerschaften des Handels (Industrie­handel, Handel der Banken, Konsumenten­handel, Staatshandel) betreiben den internationalen Vermittlungshandel. Der Internationale Handelsvertreter (Aus­landsvermittler, Internationale Handels­agentur) arbeitet in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Seine Bedeutung ist län­derweise unterschiedlich. So vermag er kraft internationalem Handelsbrauch (Han­delsbrauch, internationaler) oder gesetzli­cher Regelung den institutionellen Groß­handel in manchen Staaten zu umgehen oder auszuschalten. Der internationale Handels­vertreter ist selbständiger Kaufmann und da­mit vom angestellten Auslandsreisenden zu unterscheiden. Der Exportvertreter mit Sitz im Exportland (Exportagent, Auslandsverkaufsvertreter) übernimmt beim indirekten Export die kollektierende Funktion, meist aus dem Bin­nenland, aber auch aus Drittländern (Transithandel). Der Exportvertreter im Importland vermittelt als Platzvertreter (Locovertreter) für Gewerbe und Industrie zwi­schen ausländischem Importeur oder dem Exportgroßhandel. Im internationalen Ver­tretungsgeschäft sind Einfirmenvertreter und Mehrfirmenvertreter sowie Vermitt­lungsvertreter und Abschluß Vertreter zu un­terscheiden. Der Generalvertreter kann im Binnenland erforderlichenfalls Subvertreter (Untervertreter, Regionalvertreter) ernen­nen. Exportvertreter haben für exportwillige Einzelwirtschaften Bedeutung, welche über keine Möglichkeiten zum direkten Export oder indirekten Export verfügen. Exportver­treter können mit der Befrachtung, Abferti­gung oder Ausrüstung von Schiffen, ggf. auch mit der Buchung von Schiffspassagen (Schiffsmakler, Shipping agent), befaßt sein. Meist ist ihr Standort in letzteren Fällen ein Hochseehafen (Seehafenvertreter). Der Ex­portvertreter im Ausland wird dem direkten Export zugeordnet. Er ist, den jeweiligen länderspezifischen rechtlichen Gegebenhei­ten nach, selbständiger Kaufmann. Für den Vertretungs vertrag ist immer das jeweilige Landesrecht zu beachten, in dem der Vertre- ter die Vertretung ausübt. Wird der Vertre­tungsvertrag für länderübergreifende Regio­nen errichtet, kommt als Rechtsgrundlage u.U. auch internationales Zivilrecht in Betracht. Neben Importhändlern und Kommissionären (Konsignatären) haben Internationale Vertretungen (Internatio­nale Repräsentanten, International Repre- sentatives) v. a. für die Exporteure Bedeu­tung, welche weder an Letztverbraucher verkaufen können, noch Direktinvesti­tionen (internationale Handelstochter, Ex­portniederlassung) tätigen können. Der Cif-Agent ist eine Sonderform des Exportvertreters im direkten Export, der häufig für mehrere Auftraggeber auf vertrag­licher Grundlage Geschäftsabschlüsse tätigt. Als Überseevertreter fungieren heute neben kleinen selbständigen Handelsvertretern auch bedeutende Handelshäuser, welche nicht nur das Vertretungsgeschäft, sondern auch Eigengeschäfte betreiben, woraus sich Intertessenskonflikte ergeben können. Der internationale Kommissionär (Konsi­gnatär) arb eitet im eigenen Namen für Rech­nung des Exporteurs (Kommittenten, Kon­signanten). Das Kommissionsgeschäft (Konsignationsgeschäft) kann auf fester, langfristiger Zusammenarbeit beruhen oder sich lediglich auf die Abwicklung eines bestimmten Geschäftes erstrecken. Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner richtet sich nach jeweils gültigem nationalen Recht. Der Kommittent tritt gegenüber Dritten zurück, da der Kommissionär in eigenem Namen handelt. Der Kommissionär kann im Innenverhältnis in dauernder enger Verbin­dung mit seinem Kommittenten stehen, ob­wohl er nach außen selbständig auftritt. In diesem Fall ist er als internationaler Kom­missionsagent sowohl Vertreter als auch Kommissionär. Der internationale Verkaufskommissionär tritt sowohl als Importeur aber auch als Tran- sithändler in Erscheinung. Von seinem Standort aus hilft er einen begrenzten Im­portmarkt (als Generalimporteur) oder eine geographische Region für das internationale Geschäft zu erschließen. Der Exporteur trägt i. d. R. neben Kosten und Gefahren auch das Risiko des Konsignationslagers. Im Normal­fall wird der Kommissionär den Drittkon- trahenten zur Wahrung seines eigenen Marketing-Know-how (Problem der Funk­tionsausschaltung) nicht namentlich preisge­ben. Damit haftet er selbst für die Erfüllung. Wird der Drittpartner genannt und über­nimmt der Kommissionär die Forderungs­haftung, steht ihm die Delkredereprovision zu. Kommt die Ausführung im Falle eines in­ternationalen Kommissionsgeschäftes aus Verschulden des Kommittenten nicht zu­stande, steht ihm die Kommissionsprovision (commission) trotzdem zu. Im übrigen kom­men die Vertragsvereinbarungen sowie ein­geführter Handelsbrauch zum Tragen. Wei­tere Regelungen betreffen gesetzte Preis­limits. Ferner kann der internationale Verkaufskommissionär die Ware in sein Eigentumübernehmen(Selbstein trittsrecht). DeminternationalenEinkaufskommissionär erteilt der ausländische Importeur den Auf­trag, bestimmte Waren zu beschaffen. Dabei kann vereinbart werden, ob der Kommissio­när die Ware zu einem bestimmten Höchst­preis („Limit“) oder zum bestmöglichen Preis („Bestens“) einkaufen soll. Der interna­tionale Einkaufskommissionär hat für ord­nungsgemäße (seemännische, seetüchtige) V erpackung sowie T ransport (V erschiffung) zu sorgen. Das Selbsteintrittsrecht steht dem internationalen Einkaufskommissionär nur zu, wenn es sich um die Beschaffung von Wa­ren mit notierten Preisen (Warenbörse, sonstige Preisfestsetzungen) handelt. Confirming houses sind selbständige Han­delshäuser in Großbritannien. An sie wen- den sich hauptsächlich Importeure aus den Commonwealth-Ländern, welche die ge­nauen europäischen Einkaufsquellen nicht kennen. Die Confirming houses wiederum kaufen nicht nur in England, sondern auch im Ausland ein.   

Vorhergehender Fachbegriff: Internationaler Spediteur | Nächster Fachbegriff: Internationaler Währungs- und Finanzausschuss



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Bereitstellungslager | Innerbetriebliche Leistung | Post-Test

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon