Es ist im Intra-EU-Handel für die Verbringung von Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (gem. Teil I, Abschnitt A der Ausfuhrliste) erforderlich. Das entsprechende Formular ist vom Versender (nach bestem Wissen und Gewissen) auszufüllen. Die Exemplare Nr. 3, 4 und 5 werden in Deutschland vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abgestempelt; diese sind vom Warenfiihrer mitzuführen und den zur Warenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Das INTRA-EU-W. wird nur aufgrund einer vorliegenden Ausfuhr-Nerbringungsgenehmigung bescheinigt. Es dient auch der Erhebung von Daten für das Waffenregister der Vereinten Nationen.
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