Die deutsche Bundesregierung hat durch - dzt. 126 bilaterale - I. (und Investitionsförderungsverträge - IFV) mit Entwicklungs- und Schwellenländern stabile Rahmenbedingungen für deutsche Direktinvestitionen im Ausland geschaffen. I. gewährleisten den Investoren einen umfassenden, völkerrechtlich abgesicherten Rechtsschutz ihrer Investitionen und erleichtern es somit, insb. kleinen und mittleren Unternehmen, sich ausländische Märkte zu erschließen. Zu den wichtigsten Elementen von I. gehören: die Gewährleistung der Inländerbehandlung und der Meistbegünstigung; die Garantie des freien Transfers von Kapital und Erträgen; der Eigentumsschutz, die wertgerechte Entschädigung im Fall einer Enteignung sowie die Rechtsweggarantie; die Vereinbarung einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit bei Streitigkeiten zwischen Investor und Gastland. I. sind grundsätzlich Voraussetzung für die Übernahme von Investitionsgarantien des Bundes (vgl. auch Bundesdeckungen im Außenhandel).
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