Die Differenzierung in Personen- und Kapitalgesellschaften ist die am häufigsten gewählte Form der Einteilung von Gesellschaftsformen. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist, inwieweit die Gesellschafter in das Gesellschaftsgeschehen einbezogen sind. Während die GmbH in mancher Hinsicht die Züge einer Personengesellschaft trägt, ist die AG der Prototyp einer Kapitalgesellschaft. Sie hat eine grosse Zahl anonymer Teilhaber, die allesamt keine aktive Rolle im Gesellschaftsleben spielen, sondern deren Beitrag sich in der Leistung der Kapitaleinlage erschöpft. Die Aufgaben der Vertretung und Geschäftsführung der Gesellschaft werden Dritten überlassen (Möglichkeit der Fremdorganschaft). Auch den Gläubigern der Gesellschaft haften die Gesellschafter grundsätzlich nicht. Kreditbasis ist allein das Gesellschaftsvermögen. Der geringen persönlichen Bindung zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft entsprechend ist auch die Mitgliedschaft offen ausgestaltet. Sie kann ohne Zustimmung der übrigen Teilhaber übertragen werden. Das Recht der Kapitalgesellschaft ist weitgehend zwingend. Vor allem die detaillierten Vorschriften zur Innenorganisation der Gesellschaft können nur geringfügig verändert werden. GmbH, AG und SE sind Kapitalgesellschaften. Siehe auch Gesellschaftsrecht, österreichisches, Aktiengesellschaft, österreichische, GmbH, österreichische, jeweils mit Literaturangaben.
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