KIV Die Kinder-Invaliditätsversicherung umfasst Unfälle und Krankheiten, die zu einem Behinderungsgrad ab 50 Prozent führen. Der Behinderungsgrad muss amtlich bestätigt werden. In diesem Fall wird eine lebenslange monatliche Rente gezahlt. Aufnahmefähig sind Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres bis zu einem Alter von 15 Jahren. Die Versicherung endet spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind 18 Jahre alt wird. Nicht versicherbar sind Kinder, bei denen bereits eine Invalidität bestand. Wird eine vor Vertragsbeginn bestehende Invalidität erst während der Wirksamkeit des Vertrages durch Bescheid festgestellt, erlischt der Vertrag rückwirkend ab Beginn. Bereits gezahlte Beiträge werden erstattet. Die Kinder-Invaliditätsversicherung ist eine eigenständige Versicherung. Die Versicherungsleistung kann als lebenslange Rente, als einmalige Kapitalleistung oder in einer Kombination von beidem erfolgen.
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