- KIZ Als Zusatz zur Kinderunfallversicherung kann eine Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Sie versichert die wirtschaftlichen Folgen, die sich aus der Behinderung eines Kindes ergeben. Und zwar bei einer Invalidität von Kindern, die durch schwere Krankheit oder Unfall ausgelöst wurde. Die Versicherung leistet, wenn eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit ab einem Grad von 50 Prozent nach den Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes vorliegt. Die Leistung wird grundsätzlich als Rente gewährt, die entsprechend der gesundheitlichen Entwicklung fortgeführt, eingestellt oder auch wieder aufgenommen werden kann. Leistungen aus der Kinderunfallversicherung bleiben neben denen der KIZ bestehen. Das bedeutet: Ein Kind, das infolge eines Unfalls invalid wurde, erhält Invaliditätsleistung aus der Kinderunfallversicherung und Rente aus der KIZ. Ist die Invalidität allerdings durch eine schwere Krankheit begründet, wird nur die KIZ-Rente gezahlt. Beim Abschluss der KIZ erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Dabei ist die Vorlage des Nachweisheftes für die Kinderuntersuchungen (U 1-U 9) meist ausreichend. Angeborene oder geburtsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen werden von der Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung nicht gedeckt.
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