Im Rahmen der Unternehmenskommunikation sind die Kommunikationsobjekte die aufgaben- und zielbezogenen Tätigkeiten der Mitarbeiter des Unternehmens. Es ist eine nichtdelegierbare Aufgabe der Führungskräfte, die Verrichtungsträger in den Kommunikationsprozess einzubeziehen und sie über Aufgaben, Ziele, Mittel für die Aufgabenerledigung, Zeitpunkte (Termine) und Zeitstrecken, Kontrollmaßstäbe, Rechte und Pflichten, Kompetenzen und Verantwortungen zu informieren. Als Kommunikationsobjekte gelten daher Tätigkeiten, Rechtsbeziehungen und alle Maßnahmen der Leistungsbewertung und -kontrolle.
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