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Kommunikationsobjekte

Im Rahmen der Unternehmenskommunikation sind die Kom­munikationsobjekte die aufgaben- und zielbezo­genen Tätigkeiten der Mitarbeiter des Unterneh­mens. Es ist eine nichtdelegierbare Aufgabe der Führungskräfte, die Verrichtungsträger in den Kommunikationsprozess einzubeziehen und sie über Aufgaben, Ziele, Mittel für die Aufga­benerledigung, Zeitpunkte (Termine) und Zeit­strecken, Kontrollmaßstäbe, Rechte und Pflich­ten, Kompetenzen und Verantwortungen zu informieren. Als Kommunikationsobjekte gel­ten daher Tätigkeiten, Rechtsbeziehungen und alle Maßnahmen der Leistungsbewertung und -kontrolle.

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