Bei der Beurteilung von wettbewerbswidrigem Verhalten (unlauterer Wettbewerb) wird aus praktischen Gründen nach Fallgruppen geordnet. Unter dem Stich wort des Kundenfangs werden Fälle zusammengefaßt, die schwerpunktmäßig dadurch gekennzeichnet sind, dass die Entscheidungsfreiheit des Kunden mit unverhältnismäßigen Mitteln beeinträchtigt wird. Man spricht davon, dass der Kunde nicht geworben, sondern gefangen wird. Geschützt ist hier die Entscheidungsfreiheit des Kunden (Konsumfreiheit); aber unsachliche Beeinflußung des Kunden verfälscht auch den Leistungswettbewerb und betrifft die Mitbewerber. Ein „klassischer“ Fall der Unlauterbarkeit liegt vor bei irreführender Werbung und bei Irreführung des Kunden über die Ware oder das Unternehmen, belästigenden Werbemethoden wie bspw. dem Anreißen oder unerwünschten Hausbesuchen, besonderen Arten der Wertreklame, der Ausnutzung menschlicher Schwächen und Sehnsüchte, der geschäftlichen Unerfahrenheit und der Gefühlsausnutzung (gefühlsbetonte W erbung) sowie dem Autoritätsmißbrauch. Häufig ist eine solche suggestive Werbung mit der Schaffung eines Kaufzwanges verbunden. Zu unterscheiden ist der rechtliche, psychologische und faktische Kaufzwang. Die Abgrenzung zu den zulässigen Einwirkungen auf den Kaufentschluß ist häufig schwierig. Die Werbung bedient sich heute zulässigerweise der Erkenntnisse und Mittel der Verkaufspsychologie, um die Entscheidung der Abnehmer zu beeinflussen (emotionale Werbung). Dies geschieht grundsätzlich rechtmäßig. Erst wenn eine besondere Intensität der Einwirkung mit Mitteln, die keinen Bezug zur angeboten Ware oder Leistung haben, erreicht ist, kann von der Anwendung unlauteren Zwanges gesprochen werden. Neben den Situationen, in denen der Kunde kauft, weil ihm ein Nichtkauf peinlich ist, sind v. a. Situationen kritisch zu betrachten, in denen durch Überrumpelung eine Zwangslage geschaffen wird (Beispiel: Werbung am Unfallort für die Erteilung eines Abschlepp- oder Reparaturauftrages oder Mietvertrages über ein Ersatz- Kfz). Erreicht werden soll, die freie Entscheidung des Kunden nicht durch sach- fremde Motive beeinflussen zu lassen.
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