Eine vom Gläubiger eines Grundpfandrechtes als Sicherungsnehmer ausgestellte notarielle Urkunde, mit der der Grundstückseigentümer die im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte (Hypothek oder Grundschuld) durch Antrag an das Grundbuchamt löschen lassen kann. Neben der löschungsfähigen Quittung ist dieses eine weitere Möglichkeit der Aufgabe von Grundpfandrechten. Mit Löschung des Grundpfandrechtes verzichtet der Gläubiger (Sicherungsnehmer) auf seine Kreditsicherheit.
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