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objektorientierte Organisation

Bei der objekt­orientierten Organisation werden - Stellen nach dem Prinzip der Objektzentralisation gebildet. Ty­pischerweise werden Abteilungen auf der
2. Ebe­ne nach Produkten bzw. einheitlichen Produktgruppen, Projekten oder vor allem in Dienstlei­stungsunternehmungen nach Kunden bzw. Kun­dengruppen geschaffen, und auf der
3. Ebene nach Verrichtungen bzw. Funktionen gebildet. Die Input-Funktion (Beschaffung von Arbeit, Ka­pital, Material) bleibt meist zentralisiert. Dabei bil­den im Gegensatz zur funktionalen Organisa­tion Produkte oder Güter (einschließlich Dienst­leistungen) das gestaltbildende Kriterium für - Arbeitsteilung und - Spezialisierung:
Bei dieser Organisationsform werden also nicht gleichartige Verrichtungen, sondern, ausgehend von Objekten, verschiedenartige Verrichtungen zusammengefaßt, nämlich jene, die für die Er­stellung des betreffenden Objekts notwendig sind.
Die Alternative Objekt- versus Verrichtungsorien­tierung stellt sich grundsätzlich auf jeder hierar­chischen Ebene; keineswegs muss eines der bei­den Prinzipien durchgehalten werden. Es ist viel­mehr die Regel, beide Prinzipien zu mischen. Die Gliederung der zweiten Hierarchieebene ist je­doch eine besonders wichtige Organisationsent­scheidung, sie stellt die Weichen für die Grund­ausrichtung des gesamten Systems.
Die Objektorientierung auf der zweitobersten Hierarchieebene eines Stellengefüges wird divi­sionale Organisation, Spartenorganisation oder Geschäftsbereichsorganisation genannt. Die Di­visionen werden meist nach den verschiedenen Produkten bzw. Produktgruppen gebildet.
Beim Divisionalisierungskonzept kommt zur ob­jektorientierten Gliederung hinzu, dass die Divisio­nen gewöhnlich eine weitgehende Autonomie im Sinne eines - Profit Centers erhalten, d.h. sie sollen wie Unternehmen im Unternehmen geführt werden. Für die organisatorische Aufgabenzu­weisung bedeutet das, dass eine Division (Geschäftsbereich) zumindest die Kern-Sach­funktionen umfassen muss.
Im Rahmen der objektorientierten Organisation ist auch eine regionale Gliederung denkbar.
Hier werden die Objekte nach dem Prinzip der lokalen Bündelung zusammengefaßt. Eine Stellen- und Abteilungsbildung unter dem regionalen Gesichtspunkt wird häufig im Zuge ei­ner Expansionsstrategie gewählt. In vielen Fällen ist aber auch das Bestreben, die Transportkosten zu minimieren, für die Entscheidung zugunsten einer lokal dezentralisierten Gliederung der Akti­vitäten ausschlaggebend.
Ein dritter Gliederungsgesichtspunkt im Rahmen der Objektorientierung ist auf zentrale Abneh­mergruppen oder auch Zuliefergruppen gerichtet. Im Hinblick auf die rechtliche Ausgestaltung gibt es zwei grundsätzliche Alternativen, nämlich die Sparten als Abteilung zu führen oder sie rechtlich zu verselbständigen. Im Falle der rechtlichen Verselbständigung der Sparten entsteht ein Konzern. Bisweilen gehört bei sehr großen Unternehmen zu den einzelnen Sparten eine Reihe von (rechtlich selbständigen) Tochter­bzw. Enkelgesellschaften. Die Spartengesell­schaft ist dann als Teilkonzern anzusehen. In solchen Fällen wird die Konzernobergesell­schaft häufig als Holding ausgelegt. Die Hol­ding ist eine reine Führungsgesellschaft, d.h. ihre Aufgabe ist ausschließlich die Ausübung der Konzernleitung, sie ist nicht mit der Produktion oder dem Vertrieb von Gütern beschäftigt; gleich­wohl geht ihre Aufgabe über eine bloße Anteils­verwaltung hinaus.
In jedem Falle gehen bei der divisionalen Organi­sation durch das Prinzip der Gewinnverantwort­lichkeit weitreichende Kompetenzen an die Spar­ten, so dass sich die Frage der Gesamtkoordinati­on stellt. Ein funktionstüchtiges Steuerungs- und Kontrollsystem für die Unternehmens- (Kon­zern)-Spitze hat sich daher als Voraussetzung je­der erfolgreichen Divisionalisierung erwiesen. Ein wesentlicher Aspekt der Gesamtsteuerung ist typischerweise der Verbleib der Finanzierungs­funktion und die Allokation der finanziellen Ressourcen auf die einzelnen Sparten. Grundvoraussetzung für den Einsatz der divisio­nalen Organisation ist die Zerlegbarkeit der geschäftlichen Aktivitäten in homogene, vonein­ander weitgehend unabhängige Sektoren. Diese Zerlegbarkeit gilt sowohl intern hinsichtlich einer getrennten Ressourcennutzung wie extern hin­sichtlich des Marktes und der Ressourcenbe­schaffung.

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