Begr. d. VGR für das Einkommen, das in einer Rechnungsperiode in Form von Arbeitnehmerentgelten, Vermögenseinkommen und Subventionen vom Inland in die Übrige Welt transferiert wird. D. i. das Einkommen, das Ausländer (als Eigentümer der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital) aufgrund ihrer Mitwirkung bei der Erwirtschaftung des Inlandsproduktes im Inland erwerben, das sie aber ins Ausland (ihr Wohnsitzland) übertragen.
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